Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,42388
VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07 (https://dejure.org/2007,42388)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.07.2007 - VK-SH 16/07 (https://dejure.org/2007,42388)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - VK-SH 16/07 (https://dejure.org/2007,42388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,42388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage des Bestehens einer Pflicht zur Neuausschreibung bei ursprünglicher Vergabe der Leistungen im Wettbewerb und Vornahme von Minderungen am bereits vereinbarten Leistungs- und Vergütungsumfang bei gleichzeitigem Bestehen einer Verlängerungsautomatik; Nichtigkeit eines ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • schleswig-holstein.de PDF
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    In der Rechtsprechung und der Literatur ist allgemein anerkannt, dass das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 111 GWB nur in dem Umfang besteht, in dem es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des betroffenen Verfahrensbeteiligten erforderlich ist (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 17.03.2006, VK-SH 02/06, m.w.N.).

    Auch ist die ASt zu dem beabsichtigten Verzicht auf die mündliche Verhandlung angehört worden (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 17.03.2006, VK-SH 02/06, m.w.N.).

    Im Falle eines Beschwerdeverfahrens stünde der Wortlaut des § 119 GWB einer Beiladung nicht im Wege, falls das Beschwerdegericht eine solche für erforderlich halten würde (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 17.03.2006 -VK-SH 02/06, m.w.N.).

  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    Die Kammer hat bereits entschieden, dass es bei exklusiven Verhandlungen mit nur einem Unternehmen keine anderen Bieter als Adressaten der Vorabinformationspflicht nach § 13 Satz 1 VgV gibt und eine analoge Anwendung von § 13 VgV folglich ausscheidet (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005, VK SH 01/05, IBR 2005, 281, m.w.N.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007, 17 Verg 7/06 , IBR 2007, 389; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005, Verg 93/04 , IBR 2005, 232; grundlegend im Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03, IBR 2004, 86, mit zustimmender Anmerkung zur Methodik von Lück / Oexle, VergabeR 2004, 302, 306; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2004, 11 Verg 11/04 ; Dippel in: jurisPK-VergR, 1. Aufl., Rn. 26 zu § 13 VgV ; Glahs in: Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 7 ff. zu § 13 VgV ; Mussaeus, IBR 2007, 267); nach nochmaliger Überprüfung wird daran festgehalten.

    Der Nachprüfungsantrag muss danach also zu einem Zeitpunkt gestellt worden sein, zu dem das Vergabeverfahren noch nicht beendet war (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005, VK-SH 01/05, IBR 2005, 281, m.w.N.); dies ist hier indes nicht der Fall.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    Der zwischenzeitlich erteilte Zuschlag sei in analoger Anwendung von § 13 VgV nichtig; dies sei dem Beschluss des BGH vom 01.02.2005 (X ZB 27/04) zu entnehmen, wonach die analoge Anwendung von § 13 VgV auch bei exklusiven Verhandlungen mit nur einem Bewerber geboten sei.

    Denn dann gibt es neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmte andere außenstehende Dritte, die - wie im Falle eines geregelten Vergabeverfahrens - als Bieter aufgetreten sind, und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, sowie Gründe für die Nichtberücksichtigung dieser Angebote" (BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04 , IBR 2005, 230, VergabeR 2005, 328, 335 [BGH 01.02.2005 - X ZB 27/04] ; in diesem Sinne auch OLG München, Beschluss vom 07.06.2005, Verg 4/05, IBR 2005, 438).

  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    Folgte man der Auffassung der ASt, käme dies bei Lichte betrachtet letztlich einer Öffnung des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens für den gesamten Markt gleich; dies würde jedoch der subjektiv-bieterbezogenen Ausrichtung der §§ 102 ff. GWB , aber auch dem Sinn und Zweck des § 13 VgV zuwider laufen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14.10.2003, 6 Verg 5/03 ).

    Soweit das OLG Jena (Beschluss vom 14.10.2003, 6 Verg 5/03) in einer früheren Entscheidung ausgesprochen hat, dass § 13 VgV auf eine ohne Einleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens erfolgte Auftragserteilung grundsätzlich anwendbar sei, lässt sich daraus für die ASt ebenfalls nichts gewinnen: Im dortigen Fall hatte sich der Antragsteller durch eine ausdrückliche Erklärung gegenüber der Vergabestelle sein unmissverständliches Interesse an einem künftigen Betreiberauftrag im Sinne einer vorgezogenen "Bewerbung" angebracht.

  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    Denn dann gibt es neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmte andere außenstehende Dritte, die - wie im Falle eines geregelten Vergabeverfahrens - als Bieter aufgetreten sind, und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, sowie Gründe für die Nichtberücksichtigung dieser Angebote" (BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04 , IBR 2005, 230, VergabeR 2005, 328, 335 [BGH 01.02.2005 - X ZB 27/04] ; in diesem Sinne auch OLG München, Beschluss vom 07.06.2005, Verg 4/05, IBR 2005, 438).

    Auch der vom OLG München entschiedene Fall (Beschluss vom 07.06.2005, Verg 4/05, IBR 2005, 438) ist für die ASt unergiebig: Der dortige Umstand, dass der Antragsteller bisheriger Vertragspartner des Auftraggebers war, der nur mit zwei anderen Bietern über einen neuen Vertrag verhandelt hatte, ist hier nicht gegeben.

  • OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06

    Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Stellung einer von einer Kommune getragenen

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    Unbeachtlich ist - auch nach der von der ASt herangezogenen Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 25.01.2007, 1 Verg 5/06 , IBR 2007, 234) - das allein potentielle Interesse eines Unternehmens an einer Auftragserteilung, das dem Auftraggeber gegenüber nicht hervorgetreten ist.

    Auch eine Nichtigkeit gemäß § 134 BGB scheidet aus, denn Vergaberechtsverstöße führen insoweit nicht zur Nichtigkeit, es sei denn, diese Sanktion ist - wie in § 13 Satz 6 VgV - ausdrücklich angeordnet (st. Rspr., vgl. nur OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Verg 5/06 , IBR 2007, 324, m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    Die Kammer hat bereits entschieden, dass es bei exklusiven Verhandlungen mit nur einem Unternehmen keine anderen Bieter als Adressaten der Vorabinformationspflicht nach § 13 Satz 1 VgV gibt und eine analoge Anwendung von § 13 VgV folglich ausscheidet (vgl. nur erkennende Kammer, Beschluss vom 02.02.2005, VK SH 01/05, IBR 2005, 281, m.w.N.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007, 17 Verg 7/06 , IBR 2007, 389; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005, Verg 93/04 , IBR 2005, 232; grundlegend im Beschluss vom 03.12.2003, Verg 37/03, IBR 2004, 86, mit zustimmender Anmerkung zur Methodik von Lück / Oexle, VergabeR 2004, 302, 306; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2004, 11 Verg 11/04 ; Dippel in: jurisPK-VergR, 1. Aufl., Rn. 26 zu § 13 VgV ; Glahs in: Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 7 ff. zu § 13 VgV ; Mussaeus, IBR 2007, 267); nach nochmaliger Überprüfung wird daran festgehalten.

    Ob dabei selbst mögliche Interessenbekundungen eines Bewerbers an einer Auftragserteilung noch vor dem konkreten Beschaffungsvorgang des Auftraggebers lediglich abstrakter Natur sind und daher keine Bieterstellung begründen (so OLG Jena, Beschluss vom 28.01.2004, 6 Verg 11/03 , IBR 2004, 265; wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007, 17 Verg 7/06 , IBR 2007, 389; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006, 13 Verg 3/06 , VergabeR 2007, 86 mit kritischer Anm. von Greb), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung: Wenn die ASt letztlich reklamiert, die Teilnahme am wettbewerblichen Verfahren des Jahres 1997 begründe (auch noch im Jahr 2007) ein für die Agg - quasi bis ans Ende aller Tage - zu beachtendes (hinreichend konkretes) Interesse an den streitgegenständlichen Leistungen, ist dies schlicht abwegig.

  • OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens: Vergaberechtsschutz trotz Ausschluss des

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrag ohne mündliche Verhandlung als "offensichtlich" unbegründet sollte zwar die Ausnahme bleiben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 30.06.2005, 6 Verg 5/05 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04

    Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach-und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004, Verg 28/04, m.w.N.).
  • OLG Jena, 06.12.2006 - 9 Verg 8/06

    Behauptung von Vergaberechtsverstößen "ins Blaue hinein"

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07
    Auch besteht kein Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 111 GWB , um überhaupt erst die Aufdeckung hypothetischer Vergaberechtsmängel zu ermöglichen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 06.12.2006, 9 Verg 8/06 , IBR 2007, 217).
  • OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 423/06

    Auslegung eines Bauvertrages mit einem öffentlichen Auftraggeber bei

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04

    Vergabeverfahren: Notwendige Ausschreibung von Müllentsorgungsleistungen bei

  • OLG Naumburg, 15.03.2007 - 1 Verg 14/06

    Multimediazentrum II

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - Verg 93/04

    Antragsbefugnis bei unterlassenem Vergabeverfahren

  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 85/05

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer

  • VK Bund, 20.05.2003 - VK 1-35/03

    Lieferung von Daten

  • OLG Jena, 28.01.2004 - 6 Verg 11/03

    Ausschreibungsunterlassung; Zuschlag; Nichtigkeit

  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

    Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Vergabekammer ist gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB auf den sog. Primärrechtsschutz beschränkt (erkennende Kammer, Beschluss vom 24.07.2007 - VK-SH 16/07; 2. VK Bund, Beschluss vom 08.06.2005 - VK 2-48/05).

    Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrages ist dabei zunächst Voraussetzung, dass der ursprüngliche Nachprüfungsantrag überhaupt zulässig war, denn einem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (statt vieler: OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004 - 11 Verg 16/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 24.07.2007 - VK-SH 16/07).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht